§14a im Alltag: Warum steuerbare Verbrauchseinrichtungen eine gemeinsame Prozessakte brauchen
§14a wird im Stadtwerk nicht durch ein Einzelformular beherrschbar. Benötigt wird eine gemeinsame Prozessakte für Anlage, Anschluss, Steuerbarkeit, Messkonzept, Netzsicht und Kundenkommunikation.