Redispatch-Vorbehalt im Netzpaket: Warum Stadtwerke jetzt eine Hotspot-Akte statt einer Wartehaltung brauchen
Der im Netzpaket vorgesehene Redispatch-Vorbehalt soll Abregelungen auf tatsächliche Engpassgebiete mit hoher Abregelungsquote beschränken und zugleich Transparenz- und Ausbaupflichten auf Netzbetreiberseite schaffen. Stadtwerke mit Verteilnetzbetrieb sollten die Gesetzgebungsphase nutzen, um ihre eigene Engpassabgrenzung, Datenbasis und Kommunikationsfähigkeit zu prüfen, statt die endgültige Fassung passiv abzuwarten.