§14a EnWG wird zur Datenqualitätsprüfung: Welche Nachweise Stadtwerke vor der Steuerung brauchen
§14a EnWG wird zum Datenqualitätstest für Stadtwerke: Anschluss, Messkonzept, Steuerbarkeit, Kundenkommunikation und Abrechnung müssen denselben steuerbaren Fall beschreiben.