Eine Karte ist noch keine Investitionsentscheidung

Die Antwort zuerst: Stadtwerke sollten das genehmigte Wasserstoff-Kernnetz als Anlass für eine geführte Optionsakte nutzen, nicht als Auftrag für eine pauschale Wasserstoffstrategie. Die Bundesnetzagentur hat am 22. Oktober 2024 den Antrag der Fernleitungsnetzbetreiber für das Wasserstoff-Kernnetz mit Änderungen genehmigt. Die Genehmigung sieht Maßnahmen mit einer Leitungslänge von rund 9.040 Kilometern vor, davon etwa 44 Prozent Neubau und 56 Prozent Umstellung bestehender Erdgasleitungen. Die erwarteten Investitionskosten liegen bei 18,9 Milliarden Euro. Zentrale Standorte wie Industriezentren, Speicher, Kraftwerke und Importkorridore sollen so angebunden werden, wichtige Infrastrukturen bis 2032 in Betrieb gehen.

Für die überregionale Ebene ist das ein belastbarer Planungsstand. Für ein einzelnes Stadtwerk ist es zunächst nur ein Hintergrundfakt. Ob und wie das eigene Verteilnetz, eigene Erzeugungsanlagen, Wärmeerzeugung oder Industriekunden am Wasserstoffhochlauf teilnehmen, ist damit nicht automatisch beantwortet. Genau an dieser Stelle entstehen in der Praxis zwei gegensätzliche Fehler: Entweder wird Wasserstoff als ferne Großinfrastruktur abgehakt, die das eigene Haus nicht betrifft. Oder einzelne Signale werden vorschnell zu einer Wasserstoffabsicht verdichtet, die handlungsleitend wirkt, ohne durch eigene Daten gedeckt zu sein.

Eine Optionsakte vermeidet beide Fehler. Sie hält fest, welche eigenen Netzabschnitte, Erzeugungsstandorte oder Industriekunden in geografischer oder wirtschaftlicher Nähe zum Kernnetz oder zu regionalen Verteilnetzprojekten liegen, welcher Informationsstand dazu vorliegt, welche Fragen offen sind und welche Entscheidung als nächstes ansteht. Sie ist damit kein Wasserstoffkonzept, sondern ein Führungsinstrument, das verhindert, dass Wasserstoff im Haus entweder ignoriert oder überinterpretiert wird.

Umstellungsanteil verändert die Risikologik

Besonders bemerkenswert an der Genehmigung ist der hohe Umstellungsanteil bestehender Erdgasleitungen. Wenn mehr als die Hälfte der Kernnetz-Leitungslänge aus umgestellten Erdgasleitungen stammt, verändert das die Risikologik für Netzbetreiber mit eigenen Gasnetzen. Umstellung bedeutet nicht automatisch Stilllegung bestehender Infrastruktur, aber sie bedeutet, dass Investitionsentscheidungen im eigenen Gasnetz nicht mehr unabhängig von der überregionalen Kernnetzplanung getroffen werden sollten.

Stadtwerke mit eigenem Gasverteilnetz sollten deshalb prüfen, ob und wo das eigene Netzgebiet an Kernnetz-Trassen oder an regionale Wasserstoff-Verteilnetzkonzepte angrenzt. Diese Prüfung ist zunächst eine Dateneinordnung, keine Investitionszusage. Sie beantwortet die Frage, ob überhaupt eine begründete Nähe besteht, bevor interne oder externe Erwartungen an eine eigene Wasserstoffrolle entstehen.

Gleichzeitig verändert der Zeithorizont bis 2032 die Planungslogik für bestehende Erdgasinfrastruktur. Instandhaltungs- und Erneuerungsentscheidungen im eigenen Netz sollten nicht isoliert von der Frage getroffen werden, ob ein Abschnitt mittelfristig für eine Umstellungsoption relevant werden könnte. Das heißt nicht, Investitionen aufzuschieben. Es heißt, die Entscheidung bewusst und dokumentiert zu treffen, statt sie implizit durch Unterlassen zu treffen.

Drei Reifestufen für die eigene Prüfung

Praktisch hilft eine einfache Reifestufenlogik. Stufe eins ist Beobachtung: Welche Kernnetz- oder Verteilnetzinformationen betreffen die eigene Region, ohne dass eine eigene Prüfung nötig ist? Stufe zwei ist Prüffall: Es gibt eine begründete geografische oder wirtschaftliche Nähe, die eine vertiefte interne Abklärung rechtfertigt, etwa mit Netzplanung, Erzeugung und Großkunden. Stufe drei ist Vorbereitungsfall: Eine interne Prüfung hat ausreichend Substanz ergeben, um eine konkrete Projektvorbereitung mit externen Partnern, Behörden oder Industriekunden zu beginnen.

Diese Reifestufen sollten dokumentiert und mit Datum versehen werden, damit sie fortschreibbar sind. Wasserstoffinfrastruktur ist ein Thema mit langer Taktung, aber regelmäßigen Aktualisierungen durch Behörden, Verbände und Marktteilnehmer. Eine Optionsakte, die nicht gepflegt wird, verliert schnell an Wert. Eine Optionsakte, die sauber fortgeschrieben wird, liefert bei jeder neuen externen Anfrage, sei es aus Kommunalpolitik, Industrie oder Medien, eine geprüfte Antwort statt einer spontanen Einschätzung.

Kommunikation braucht eine klare Grenze

Wasserstoff ist ein Thema mit hoher öffentlicher Erwartung und gleichzeitig hoher Unsicherheit über konkrete lokale Wirkung. Stadtwerke sollten deshalb intern klar trennen zwischen Informationsstand, Prüffall und Projektentscheidung, und diese Trennung auch nach außen durchhalten. Eine Aussage wie Wir prüfen eine mögliche Nähe zur Wasserstoffinfrastruktur ist etwas anderes als Wir planen ein Wasserstoffprojekt. Diese Unterscheidung schützt vor Erwartungen, die später enttäuscht werden müssten, und schützt zugleich davor, ein relevantes Thema vorzeitig kleinzureden.

Für die Gremienarbeit bedeutet das: Eine kurze, faktenbasierte Statusnotiz zur Optionsakte ist wertvoller als eine umfassende Wasserstoffstrategie, die noch nicht durch eigene Daten gedeckt ist. Die Statusnotiz sollte den aktuellen Planungsstand des Kernnetzes, die eigene Reifestufe und die nächste geplante Prüfung enthalten. Sie macht damit sichtbar, dass das Thema aktiv beobachtet wird, ohne eine Festlegung vorwegzunehmen, die noch nicht begründet ist.

Fazit

Das genehmigte Wasserstoff-Kernnetz liefert einen belastbaren überregionalen Planungsstand mit konkreten Zahlen zu Leitungslänge, Umstellungsanteil und Investitionskosten. Für Stadtwerke wird daraus erst dann ein nützliches Führungsinstrument, wenn eigene Netzdaten, Erzeugungsstandorte und Kundenstruktur systematisch dagegen gespiegelt werden. Eine Optionsakte mit klaren Reifestufen leistet genau das: Sie ordnet Beobachtung, Prüffall und Projektvorbereitung, bevor aus einem überregionalen Signal eine verfrühte lokale Festlegung wird.